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   BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68   

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BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68 (https://dejure.org/1969,146)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1969 - VIII C 101.68 (https://dejure.org/1969,146)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1969 - VIII C 101.68 (https://dejure.org/1969,146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2219 (Ls.)
  • MDR 1969, 1040
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Das wäre nur der Fall gewesen, wenn sich dem Gericht die Notwendigkeit weiterer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, sei es, weil die vorliegenden Beweismittel zur Überzeugungsbildung nicht ausreichten, sei es, weil das Gericht nicht in der Lage war, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, welchem der voneinander abweichenden Gutachten es sich anschließen sollte (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG VIII C 29.67 - DVBl. 1969, 404; Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 60.65 -).
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Die ohne Zulassung eingelegte, als Verfahrensrevision aber gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, Jetzt geltend in der zuletzt durch Gesetz vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645) geänderten Fassung vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 391), zulässige Revision (BVerwGE 28, 22) muß unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht führen.
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Nur so erhalten die Verfahrensbeteiligten hinreichend Gelegenheit, ihrerseits zu den aufgeworfenen Fragen sachkundig Stellung zu nehmen, und nur so ist es dem Revisionsgericht möglich nachzuprüfen, ob sich die Tatsacheninstanz die erforderliche Sachkenntnis zu Recht zugetraut und ihre tatsächlichen Feststellungen demnach Verfahrensfehlerfrei gewonnen hat (vgl. dazu auch Beschluß vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 - unter Hinweis auf BGHZ 4, 96 [107]; BGHSt 12, 18).
  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62

    Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Bei der Entscheidung ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, nach welcher ein Wehrpflichtiger im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG für den elterlichen Betrieb nur dann unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Arbeitskraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 15; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 93.61

    Streit um die Ablehnung einer Aussagegenehmigung für einen Schiedsmann im

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Bei der Entscheidung ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, nach welcher ein Wehrpflichtiger im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG für den elterlichen Betrieb nur dann unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Arbeitskraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 15; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Sollte sich herausstellen, daß der Kläger nach Lage der Verhältnisse im väterlichen Unternehmen zum Einberufungszeitpunkt unentbehrlich war, so wäre gleichwohl das Vorliegen eines Zurückstellungsgrundes zu verneinen, wenn davon ausgegangen werden müßte, daß die gegenüber der Einberufung geltend gemachte besondere Härte vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Klägers durch einen - mit der Zurückstellung allein erreichbaren - vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (vgl. BVerwGE 30, 281).
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Bei der Entscheidung ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, nach welcher ein Wehrpflichtiger im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG für den elterlichen Betrieb nur dann unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Arbeitskraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 15; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 169.64

    Materielle Gleichsetzung des Begehrens auf Zurückstellung vom Wehrdienst mit dem

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Bei der Entscheidung ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, nach welcher ein Wehrpflichtiger im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG für den elterlichen Betrieb nur dann unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Arbeitskraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 15; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 60.65

    Verfahrensmangel durch Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Das wäre nur der Fall gewesen, wenn sich dem Gericht die Notwendigkeit weiterer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, sei es, weil die vorliegenden Beweismittel zur Überzeugungsbildung nicht ausreichten, sei es, weil das Gericht nicht in der Lage war, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, welchem der voneinander abweichenden Gutachten es sich anschließen sollte (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG VIII C 29.67 - DVBl. 1969, 404; Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 60.65 -).
  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
    Nur so erhalten die Verfahrensbeteiligten hinreichend Gelegenheit, ihrerseits zu den aufgeworfenen Fragen sachkundig Stellung zu nehmen, und nur so ist es dem Revisionsgericht möglich nachzuprüfen, ob sich die Tatsacheninstanz die erforderliche Sachkenntnis zu Recht zugetraut und ihre tatsächlichen Feststellungen demnach Verfahrensfehlerfrei gewonnen hat (vgl. dazu auch Beschluß vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 - unter Hinweis auf BGHZ 4, 96 [107]; BGHSt 12, 18).
  • BVerwG, 15.10.1965 - VII C 51.65
  • BVerwG, 24.02.1961 - V B 22.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 45.63

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst -

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Er bietet keinen Ansatz zur Nachprüfung, ob sich die Tatsacheninstanz die erforderliche Sachkunde zu Recht zugetraut hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 101.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 65; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 69.72 - Buchholz a.a.O. Nr. 94).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 7 B 213.78

    Vergnügungssteuerpflicht für einen Märchenwald - Verfassungsmäßigkeit der

    Das gilt auch für das Erfordernis, daß das Gericht, wenn es zur tatsächlichen Würdigung eines Sachverhalts einer besonderen Sachkunde oder speziellen Erfahrung bedarf, die Quellen seiner Sachkunde darzulegen hat (vgl. Urteile vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 101.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 65] und vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 C 28.76 - [Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 51]).

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von den in der Beschwerdeschrift erwähnten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 101.68 - (a.a.O.) und vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 69.72 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 94) ab, soweit das Berufungsgericht den Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis auf die eigene ausreichende Sachkunde abgelehnt hat.

    In der Sache BVerwG 8 C 101.68 ging es darum, ob ein Wehrpflichtiger für den väterlichen Betrieb (Weinhandel) unentbehrlich war, weil ein Weinhandelsunternehmen zu seiner wirtschaftlichen Erhaltung für die Kundenwerbung und Kundenbetreuung notwendig der persönlichen Mitwirkung gerade des Betriebsinhabers oder seines Nachfolgers bedurfte.

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 7.69

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen -

    Dabei hat sich das Verwaltungsgericht erkennbar leiten lassen von dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz, daß ein Wehrpflichtiger im Sinne der genannten Vorschrift für den elterlichen oder eigenen Betrieb nur dann unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Arbeitskraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; zuletzt Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 -).

    Das wäre jedoch mit der Aufklärungspflicht des § 86 Abs. 1 VwGO nur vereinbar gewesen, wenn die Beklagte zum Sachvortrag des Klägers jede substantiierte Erklärung unterlassen hätte (Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG VIII C 242.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 40]), und wenn das Gericht ferner überzeugend dargelegt hätte, daß es in hinreichendem Maße über diejenige Sachkunde verfüge, die erforderlich ist zur Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang die Eltern des Klägers aus gesundheitlichen Gründen für die Mitarbeit in der Landwirtschaft ausfallen und welche betrieblichen Auswirkungen sich aus der wehrdienstbedingten Abwesenheit des Klägers und seiner etwaigen Ersetzung durch eine vorübergehend einzustellende Hilfskraft ergeben würden (Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 -).

  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 40.70

    Zulässigkeit der Heranziehung zum vollen Wehrdienst bei Fehlen der

    Allerdings trifft es zu, daß die Eignung der Zurückstellung, die in der Einberufung zum vollen Grundwehrdienst liegende besondere Härte noch vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen zu beheben, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine aus § 12 Abs. 6 Satz 1 WpflG ableitbare zusätzliche Tatbestandsvoraussetzung der Zurückstellung in den von dieser Vorschrift erfaßten Fällen ist (BVerwGE 30, 281 [BVerwG 17.10.1968 - VIII C 178.67]; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 87.67 - [Buchholz 448.0 § 5 Nr. 3]; Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [BWV 1970, 284]; Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 95.69 - [BWV 1971, 234]).

    Verkürzung des Grundwehrdienstes nach § 5 Abs. 3 WpflG sei und das Gesetz für diese Vorschrift eine nur besondere Härte genügen lasse, müsse sich die Prüfung des Einberufungsbescheids sowohl auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Zurückstellung als auch auf diejenige nach der Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Heranziehung zum verkürzten Grundwehrdienst erstrecken (so etwa Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 87.67 - Urteil vom. 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 102.70 -).

  • BVerwG, 18.05.1973 - I B 26.73

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer Beschwerde

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs muß der Tatrichter sein Wissen an Erfahrungssätzen außerhalb des Bereichs der allgemeinen Lebenserfahrung den Parteien mitteilen, wenn er dieses Wissen zur Grundlage seiner Entscheidung macht (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 65]; BGH, Urteil vom 22. März 1967 - IV ZR 10/66 - [JZ 1968, 670]).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den dafür vom Kläger benannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 65 und vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 52 ab (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des

    Wenn - wie hier - die vorstehenden Beweisgrundsätze den Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht rechtfertigen, hat das Tatsachengericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Pflicht, in Fällen, in denen ihm zur Entscheidung einer streitigen Frage die erforderliche Sachkunde fehlt, Beweis zu erheben und andere ausreichende Erkenntnisquellen, insbesondere Gutachten von Sachverständigen zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen (so z.B. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 101.68 - ; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 69.72 - ).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
    Tatbestandliche Voraussetzung der Vorschrift ist, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, die Unmöglichkeit, eine Ersatzkraft in wirtschaftlich zumutbarer Weise zu gewinnen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [= BWV 1970, 284 = DÖV 1969, 755] mit weiterer Rechtsprechung, ferner Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - [BWV 1970, 139]).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 3 C 53.87

    Kürzung eines nach den Vorschriften des Beweissicherungs- und

    Verzichtet das Gericht in einem solchen Fall auf die Heranziehung eines Sachverständigen, muß es seine eigene Sachkunde in einer von den Parteien und vom Revisionsgericht nachprüfbaren Weise durch eine überzeugende Darlegung nachweisen (Urteile vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 101.68 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 65, vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 69.72 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 94, vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 80.82 - in Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 60 und vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - in BVerwGE 68, 177 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 5).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 30.69

    Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im landwirtschaftlichen Betrieb der

    Das Gericht hätte möglicherweise aus den vom Amtsarzt festgestellten "Zeichen einer Störung des vegetativen Nervensystems" eigene Schlußfolgerungen ziehen können, die von denen des Amtsarztes abweichen, vorausgesetzt, daß seine Sachkunde dafür ausreichte (vgl. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 65] = BWV 1970, 139).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 B 136.79

    Begehren auf Zuerkennung des Prädikats "künstlerisch besonders wertvoll" für eine

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 41.69

    Abgrenzung von Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage bei einem Angriff gegen

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 55.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Sachverhaltsaufklärung - Sachkunde

  • BVerwG, 15.05.1984 - 8 B 98.83

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Notwendigkeiten von

  • BVerwG, 26.11.1979 - 7 C 44.79

    Abgabe zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Berechnung

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 69.72
  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 76.69

    Unentbehrlichkeit in einem Gewerbebetrieb - Geltendmachung eines

  • BVerwG, 02.04.1991 - 3 B 133.90

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Apotheke mit dem Zusatz "Haus der Gesundheit"

  • BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines

  • BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 132.70

    Anforderungen an die Substantiierung eines Zurückstellungsgrundes gegen eine

  • BVerwG, 22.09.1983 - 3 C 80.82

    Nichtheranziehung eines Sachverständigen - Aufklärungsrüge - Arbeitsmedizinische

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 B 167.78

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Begriff der "Theaterveranstaltungen" und

  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung

  • BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung

  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 126.69

    Persönliche Gewissensentscheidung des einzelnen als Maßstab der Berechtigung zur

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII CB 129.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 B 137.79

    Vergnügungssteuerpflicht von Eiskunstlaufveranstaltungen - Zulässigkeit und

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 78.76

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Festsetzung von

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 102.70

    Unentbehrlichkeit für einen elterlichen Betrieb - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 21.84

    Aufklärungspflicht - Verwertung von Sachverständigengutachten -

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 B 138.79

    Vergnügungssteuerpflicht von Eiskunstlaufveranstaltungen - Zulässigkeit und

  • BVerwG, 08.03.1979 - 7 B 40.78

    Heranziehung zu einer Wohnbauabgabe - Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung

  • BVerwG, 28.05.1979 - 4 CB 18.79

    Mangelnde Sachaufklärung wegen Unterlassen der Einholung

  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 146.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 05.01.1973 - IV B 23.72

    Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Entscheidung über einen

  • BVerwG, 15.08.1972 - VIII B 115.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.12.1969 - VIII B 80.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 37.76

    Tauglichkeitsprüfung im Wehrpflichtrecht

  • BVerwG, 22.06.1971 - VIII C 82.70

    Nach Abschluss des behördlichen Musterungsverfahrens eingetretener Umstand

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.07.1969 - I C 1/68   

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https://dejure.org/1969,1664
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.07.1969 - I C 1/68 (https://dejure.org/1969,1664)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.07.1969 - I C 1/68 (https://dejure.org/1969,1664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2219
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 31.07.1969 - I/1 G 85/69   

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https://dejure.org/1969,2335
VG Frankfurt/Main, 31.07.1969 - I/1 G 85/69 (https://dejure.org/1969,2335)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31.07.1969 - I/1 G 85/69 (https://dejure.org/1969,2335)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. Juli 1969 - I/1 G 85/69 (https://dejure.org/1969,2335)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2219
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